Rechtsanwalt Christopher Staisch

Rechtsanwalt im privaten Baurecht


Erstberatung


 
Streitigkeiten im Bauablauf beginnen oft mit kleineren, scheinbar unwichtigen Aus­ein­an­der­setzungen. Werden diese nicht sofort ge­klärt, nehmen sie immer größere For­men an, schla­gen sich in den Abschlagsrechnungen und mög­licher­weise sogar in einer Schluss­rech­nungs­aus­ein­an­der­setzung nieder.

Aus diesem Grund setze ich in meiner Be­ra­tungs­arbeit bewusst schon bei die­sen Strei­tig­kei­ten an. Damit un­ter­schei­det sich meine Herangehensweise grundlegend von der üb­lichen Erstberatung, die lediglich eine erste Ein­schät­zung bietet, die dem Anwalt ohne Recherche oder größeren Aufwand möglich ist. Der Rechtsanwalt soll sich hier nicht erst sachkundig machen oder die Be­ra­tungs­leistung schriftlich zu­sam­men­fassen müssen. Der Nutzen für Ihr Unter­neh­men ist gering, da eine Verknüpfung und Um­setzung in Ihren Ablauf fehlt.

Im Gegensatz dazu, beinhaltet mein Erst­be­ra­tungs­angebot sowohl die recht­liche Ana­lyse und die Auf­klä­rung des Sach­ver­haltes als auch ein erstes Lö­sungs­­konzept, auf des­sen Grund­lage Sie Ihr weiteres Vor­gehen ausrichten kön­nen.


Folgenden Problembereichen gilt meine be­son­dere Auf­merk­sam­keit:

 Dieses umfassende Angebot bietet Ihnen eine wirtschaftliche und effiziente Rechtsberatung.