Erstberatung
Streitigkeiten im Bauablauf beginnen oft mit kleineren, scheinbar unwichtigen Auseinandersetzungen. Werden diese nicht sofort geklärt, nehmen sie immer größere Formen an, schlagen sich in den Abschlagsrechnungen und möglicherweise sogar in einer Schlussrechnungsauseinandersetzung nieder.
Aus diesem Grund setze ich in meiner Beratungsarbeit bewusst schon bei diesen Streitigkeiten an. Damit unterscheidet sich meine Herangehensweise grundlegend von der üblichen Erstberatung, die lediglich eine erste Einschätzung bietet, die dem Anwalt ohne Recherche oder größeren Aufwand möglich ist. Der Rechtsanwalt soll sich hier nicht erst sachkundig machen oder die Beratungsleistung schriftlich zusammenfassen müssen. Der Nutzen für Ihr Unternehmen ist gering, da eine Verknüpfung und Umsetzung in Ihren Ablauf fehlt.
Im Gegensatz dazu, beinhaltet mein Erstberatungsangebot sowohl die rechtliche Analyse und die Aufklärung des Sachverhaltes als auch ein erstes Lösungskonzept, auf dessen Grundlage Sie Ihr weiteres Vorgehen ausrichten können.
Folgenden Problembereichen gilt meine besondere Aufmerksamkeit:
- Analyse Bausoll und Nachtragsargumentation
- Prüfung von Kürzungen in Abschlagsrechnungen und Argumentation zur Geltendmachung
- Prüfung und Anzeige von Bedenken und Behinderungen
- Umgang mit Verzugsschreiben und Störungen des Bauablaufs
- Abnahmeaufforderung, Beratung bei Abnahmeverweigerung
- Vorbehaltsbegründung
- Allgemeine abstrakte Rechtsfragen und Beratungen
Dieses umfassende Angebot bietet Ihnen eine wirtschaftliche und effiziente Rechtsberatung.